Mit der Bestellung eines Projekts erhalten Sie nicht nur ein hochwertiges Ergebnis. 100 % des Erlöses aus der Bestellung werden an unseren Wohltätigkeitsfonds überwiesen und dienen der Unterstützung wichtiger sozialer Projekte.
Öffentliches Angebot
Dieses Angebot richtet sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen - natürliche und juristische Personen -, die die Website im Internet besuchen: https://gd.weys.eco/ (im Folgenden als " Website" bezeichnet), im Folgenden als "Wohltäter" bezeichnet, und ist ein offizielles und öffentliches Angebot der öffentlichen Organisation "WEYS GUIDE DOG", im Folgenden als "Stiftung" bezeichnet, vertreten durch die Gründerin Roy Olena Mykolaivna, die auf der Grundlage der Charta handelt, zum Abschluss einer Vereinbarung über eine freiwillige Wohltätigkeitsspende (im Folgenden als "Vereinbarung" bezeichnet), deren Gegenstand und wesentliche Bedingungen im Folgenden dargelegt werden:
1. Begriffe und Definitionen:
- Annahme - vollständige und bedingungslose Annahme des öffentlichen Angebots durch Vornahme einer Überweisung unter Verwendung der auf der Website veröffentlichten Zahlungsformulare und -mittel sowie durch Überweisung von Geldmitteln auf das Girokonto der Stiftung durch Bankinstitute. Als Datum der Annahme gilt das Datum der Gutschrift der Mittel auf dem Konto der Stiftung.
- DieZahlung ist eine freiwillige wohltätige Spende.
- Einefreiwillige Spende ist eine Geldüberweisung des Spenders zur Erreichung der Ziele, Zwecke, Richtungen und Arten der satzungsgemäßen Tätigkeit der Stiftung in Übereinstimmung mit dem Abkommen und dem Gesetz der Ukraine "Über karitative Tätigkeiten und karitative Organisationen".
2. Gegenstand des Abkommens:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Zuwendung von Mitteln durch den Spender an die Stiftung zur Erreichung der Ziele, Zwecke, Richtungen und Arten der satzungsgemäßen Tätigkeit der Stiftung.
Die Annahme der Vereinbarung bedeutet, dass der Spender mit allen Bestimmungen der Vereinbarung einverstanden ist und den Gegenstand der Vereinbarung und den Zweck der Spende kennt.
Die Vereinbarung wird durch den bedingungslosen und vollständigen Beitritt des Spenders zu dieser Vereinbarung und die Annahme aller wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen geschlossen.
Der Spender und die Stiftung vereinbaren gemäß Artikel 207, Teil 2 des Artikels 639, Artikel 641, 642 des Zivilgesetzbuches der Ukraine, Artikel 7 des Gesetzes der Ukraine "Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen", dass die Vereinbarung ab dem Zeitpunkt, an dem der Spender die in der Vereinbarung vorgesehenen Handlungen vornimmt, ohne Unterzeichnung einer schriftlichen Ausfertigung als schriftlich abgeschlossen gilt.
Die Vereinbarung wird auf der Website https://gd.weys.eco/ veröffentlicht und ist frei zugänglich.
Der Geber kann keine eigenen Bedingungen für die Vereinbarung anbieten.
3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:
Die Stiftung hat das Recht,:
- Freiwillige Spenden entgegenzunehmen und sie zur Erreichung ihrer satzungsgemäßen Ziele zu verwenden.
- Auf Verlangen des Spenders einen Bericht über die Verwendung der Spende vorzulegen.
Der Spender hat das Recht,:
- Die Spende in der in der Vereinbarung festgelegten Weise zu übertragen.
- einen Bericht über die Verwendung der Spende anzufordern.
4. Ort der Spendensammlung:
Spenden können in jedem Land der Welt gesammelt werden.
5. Dauer der Spendensammlung:
Die Sammlung dauert bis zur Auflösung der Stiftung, sofern die Stiftung nichts anderes bestimmt.
6. Zugang zu den Berichten des Fonds:
Die Berichte werden auf der Website in der Rubrik "Berichte" veröffentlicht . Andere Informationen werden in Übereinstimmung mit der ukrainischen Gesetzgebung bereitgestellt.
7. Das Verfahren für die Einzahlung einer Spende:
Die Stiftung bietet die Möglichkeit, eine Zahlung online (über LiqPay) oder per Banküberweisung zu leisten. Die Form der Spende kann einmalig oder regelmäßig sein (mit der Möglichkeit der Stornierung).
Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Zeitpunkt der Bestätigung der Transaktion durch die Bank oder das Zahlungssystem. Alle mit der Überweisung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Zuwendungsempfängers.
8. Sonstige Bedingungen:
- Der Spender legt die Höhe der Spende selbst fest.
- Die Spende ist freiwillig und nicht erstattungsfähig.
- Der Spender ist für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben verantwortlich.
- Der Spender erklärt sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem ukrainischen Gesetz "Über den Schutz personenbezogener Daten" einverstanden.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen den Gesetzen der Ukraine.